Was bedeutet Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Maklercourtage zahlen muss. Beauftragt der Vermieter einen Makler zur Vermittlung einer Wohnung, ist er verpflichtet, die anfallenden Kosten zu übernehmen.

Es sorgt für klare Regelungen und mehr Fairness auf dem Mietmarkt. Dennoch ist es wichtig, sich über die Details genau zu informieren, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.

Das Bestellerprinzip trat am 1. Juni 2015 in Kraft. Seitdem regelt es, wer bei der Vermittlung von Mietwohnungen die Maklerprovision zu zahlen hat – nämlich derjenige, der den Makler beauftragt.
Nein, das Bestellerprinzip findet ausschließlich bei der Vermittlung von Mietwohnungen Anwendung. Beim Immobilienkauf wird die Maklerprovision weiterhin zwischen Käufer und Verkäufer geregelt. Üblicherweise zahlt der Käufer die vereinbarte Courtage, sofern diese im Vertrag festgelegt wurde.
Nein, eine Rückforderung der Courtage ist nicht möglich. Das Bestellerprinzip gilt erst für Mietverträge, die nach dem 1. Juni 2015 abgeschlossen wurden. Vorher abgeschlossene Vereinbarungen unterliegen den bis dahin geltenden rechtlichen Regelungen.
Nein, der Gesetzgeber hat ausdrücklich festgelegt, dass die Maklerkosten nicht auf den Mieter abgewälzt werden dürfen. Sobald ein Mietvertrag abgeschlossen ist, muss der Vermieter die vereinbarte Provision selbst tragen, sofern er den Makler beauftragt hat.
Für Mieter bedeutet das Bestellerprinzip eine finanzielle Entlastung, da sie die Maklerprovision nur zahlen müssen, wenn sie den Makler selbst beauftragen. Für Vermieter hingegen hat sich die Praxis verändert: Beauftragt der Vermieter einen Makler, ist er auch verpflichtet, dessen Leistungen zu vergüten. Ziel dieser Regelung ist es, eine gerechtere Verteilung der Kosten zu schaffen und Mieter vor unnötigen Ausgaben zu schützen.
Vermieter sollten vor der Beauftragung eines Maklers genau prüfen, welche Leistungen sie benötigen und welche Kosten anfallen. Ein klarer Vertrag mit dem Makler sorgt für Transparenz und vermeidet Missverständnisse. Zudem lohnt es sich, die eigenen Möglichkeiten zu prüfen, eine Immobilie auch ohne Makler erfolgreich zu vermieten.
Mieter sollten sicherstellen, dass sie nur dann eine Maklerprovision zahlen, wenn sie den Makler eigenständig beauftragt haben. Sollte der Vermieter die Maklerdienste in Anspruch nehmen, ist eine Weiterberechnung der Kosten an den Mieter unzulässig.

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Mehr erfahren

Ihr direkter Draht zu uns -
Wir sind nur eine Nachricht entfernt!

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und kontaktieren Sie uns noch heute. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus oder nutzen Sie unsere angegebenen Kontaktdaten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind gerne für Sie da!

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol LKW.

    Ihre Ansprechpartnerin

    Monika Büttner Monika Büttner Telefon: +49 7731 13222
    E-Mail: monika.buettner@immo-buettner.de

    Unsere Kontaktdaten

    Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

    Mehr Informationen