Das Bestellerprinzip bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Maklercourtage zahlen muss. Beauftragt der Vermieter einen Makler zur Vermittlung einer Wohnung, ist er verpflichtet, die anfallenden Kosten zu übernehmen.
Es sorgt für klare Regelungen und mehr Fairness auf dem Mietmarkt. Dennoch ist es wichtig, sich über die Details genau zu informieren, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.