Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll, informieren Sie uns! Für einen Tipp, der zu einem Kaufvertrag führt, erhalten Sie eine Belohnung in Höhe von 1000 EUR in bar.
Die Voraussetzungen für die Tippgeber-Prämie sind:
- Wir kennen das Objekt noch nicht.
- Das Objekt befindet sich in unserem Verkaufsgebiet.
- Es liegt kein Maklerauftrag vor.
- Das Objekt wird noch nicht beworben.
Wenn Sie jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, informieren Sie bitte den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten. Holen Sie dazu die Zustimmung des Besitzers ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Nur Objekte, die noch nicht in unserer Kartei erfasst sind, können berücksichtigt werden. Immobilien, die uns bereits von einem anderen Tippgeber genannt wurden, sind ebenfalls ausgeschlossen. Zudem behalten wir uns das Recht vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Die Erfolgsaussichten sind größer, wenn Sie den Besitzer bereits informiert haben. Auf Wunsch nehmen wir Ihren Tipp jedoch auch anonym entgegen, sodass Ihr Name nicht genannt wird.
Von der Tippgeber-Prämie ausgenommen sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen, wie zum Beispiel Rechtsanwälte und Steuerberater. Wir freuen uns jedoch auch über nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.