Seit Mitte Juni 2014 gilt das Widerrufsrecht auch für Maklerverträge. Diese Regelung wurde im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie VRRL eingeführt.
Widerrufsrecht bei Maklerverträgen
Das Widerrufsrecht betrifft insbesondere sogenannte Fernabsatzverträge – also Verträge, die durch Fernkommunikationsmittel wie Briefe, E-Mails oder Telefonate abgeschlossen werden. Da die Kontaktaufnahme mit Immobilienmaklern häufig über diese Kanäle erfolgt, fallen auch Maklerverträge unter diese Regelung. Ziel ist es, die Rechte der Verbraucher zu stärken und sie vor unüberlegten, schnell abgeschlossenen Verträgen zu schützen.
Ein Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, bei dem sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler eine Provision für die Vermittlung oder den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages zu zahlen. Die rechtlichen Grundlagen dieses Vertragstyps sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter den Paragraphen 452 ff. geregelt.
Ein Maklervertrag kommt in der Regel zustande, wenn sich ein Interessent telefonisch oder per E-Mail auf ein Online-Exposé für ein Miet- oder Kaufobjekt meldet. In diesem Moment nimmt der Interessent ein konkretes Angebot zur Immobilienvermittlung an, und der Vertrag wird durch einvernehmliches Handeln – mündlich oder schriftlich – abgeschlossen. Dabei ist die Schriftform nicht erforderlich. Viele Kunden sind sich oft nicht bewusst, dass sie mit der Vereinbarung einer Besichtigung bereits einen Maklervertrag abgeschlossen haben. Früher war dies weniger problematisch, da Makler ihre Kunden nach einer Besichtigung häufig nicht wiedersehen.
Der Maklervertrag selbst ist kostenfrei, da Makler auf Erfolgsbasis arbeiten. Die Provision wird erst dann fällig, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt – eine Regelung, die bereits im BGB verankert ist.
Wir nehmen die Rechte unserer Kunden sehr ernst und halten uns strikt an geltende Gesetze. Ihnen steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wir sind verpflichtet, Sie darüber zu informieren und dieses auch zu dokumentieren. Dies ist besonders wichtig, da viele Kunden durch einvernehmliches Handeln einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben, ohne sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein.
Durch die Information über das Widerrufsrecht wird der Maklerkunde umfassend aufgeklärt und vor übereilten Entscheidungen bewahrt. Er weiß nun, dass ein Maklervertrag zustande gekommen ist, dass ihm ein Widerrufsrecht zusteht und dass erst bei erfolgreichem Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages eine Provision fällig wird. Der Makler kann sich sicher sein, mit einem vorqualifizierten Kunden zu arbeiten, der seine Rechte kennt und ernst genommen werden möchte. Für beide Seiten bedeutet dies eine klare Rechtssicherheit – eine typische Win-Win-Situation.
Natürlich nicht. Der Servicegedanke steht im Vordergrund. Der Kunde möchte selbstverständlich schnellstmöglich Informationen über seine Wunschimmobilie erhalten. Damit der Makler jedoch sofort tätig werden kann, muss der Kunde mit der Widerrufsbelehrung bestätigen, dass er den Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beauftragt. Zudem muss dem Kunden klar sein, dass sein Widerrufsrecht erlischt, sobald der Makler den Vertrag vollständig erfüllt hat und es zu einem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages kommt.

Das sagen unsere Kunden
Ihr direkter Draht zu uns -
Wir sind nur eine Nachricht entfernt!
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und kontaktieren Sie uns noch heute. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus oder nutzen Sie unsere angegebenen Kontaktdaten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind gerne für Sie da!
Ihre Ansprechpartnerin
Unsere Kontaktdaten
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen